Hallo Ingolf,
In Flugverbotszonen darf man nur unter bestimmten Auflagen und einer zwingenden Anmeldung "eindringen" .
Grundsätzlich ohne weitere Genehmigung, darf bis 1,5 km an einen Flughafen heran geflogen werden (also Kreis von 3 km bis zu einer max. Höhe von 100m).
Das Fluggerät heißt so weil es in Bewegung ist. Da sind die Übergänge schlecht anders möglich. Oder man lässt sie ganz weg. Was wieder für mich unschön aussieht.